AGB's

1. Allgemeine Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG).

1.1. Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Verleihvertrages und einer Vermittlung eines Kandidaten. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Angestellten (TMA) beim Kunden / Einsatzbetrieb sowie der Übernahme eines fest vermittelten Kandidaten.

1.2 Sobald ein Einsatz vereinbart wurde, erhält der Einsatzbetrieb von AIDAS PERSONAL einen Verleihvertrag (Art. 22 AVG) mit allen für den Einsatz relevanten Angaben. Dieser Verleihvertrag ist der AIDAS PERSONAL unterschrieben zu retournieren. Sobald ein Einsatz vereinbart wurde, erhält der Einsatzbetrieb von AIDAS PERSONAL einen Verleihvertrag (Art. 22 AVG) mit allen für den Einsatz relevanten Angaben. Dieser Verleihvertrag ist der AIDAS PERSONAL unterschrieben zu retournieren.  Allfällige Änderungen erfolgen schriftlich und durch einen neuen Verleihvertrag. 

1.3 Der Kunde / Einsatzbetrieb anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich.

2 Vertragsverhältnisse

2.1 Der Stundentarif, Spesen, Einsatzort, Beginn und Dauer des Einsatzes werden im Voraus telefonisch vereinbart und mit einem Verleihvertrag schriftlich bestätigt. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.

2.2 Die dem Einsatzbetrieb vermittelten TMA sind durch Arbeitsverträge an die AIDAS PERSONAL gebunden. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten auch gegenüber dem Einsatzbetrieb fest. TMA haben keine Vertragsbeziehungen zu den Einsatzbetrieben. Alle Fragen, welche die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, werden durch die AIDAS PERSONAL abgewickelt.

2.3 Die TMA dürfen nur für die in den Aufträgen erwähnten Arbeiten eingesetzt werden. Ist der Einsatzbetrieb gezwungen, während des Einsatzes den Arbeitsort, die Arbeitszeit oder die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern, ist er verpflichtet die AIDAS PERSONAL unverzüglich zu informieren.

2.4 Ausserdem verpflichtet sich der Einsatzbetrieb seinerseits, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen sowie alle Massnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit des TMA zu treffen und sich an die, der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen Vorschriften zu halten. Er ist dafür besorgt, dass der TMA die besonderen Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.

2.5 Die TMA richten sich nach dem Stundenplan und den jeweils geltenden Vorschriften des betreffenden Einsatzbetriebes. Sie arbeiten ausschliesslich nach den Weisungen sowie unter der Kontrolle und Verantwortung des Einsatzbetriebes. Die TMA sind verpflichtet, die Ihnen während ihres Arbeitseinsatzes beim Einsatzbetrieb bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und den Einsatz nach bestem Wissen und Gewissen zu verrichten.

2.6 Stellt der Einsatzbetrieb einen von AIDAS PERSONAL vorgeschlagenen Kandidaten direkt, indirekt oder über einen Drittbetrieb an, fordert AIDAS PERSONAL die Gebühren gemäss 8.1 ein.

2.7 Zudem sind gemäss Art. 22 Abs. 3 AVG Vereinbarungen zulässig, wonach der Verleiher vom Einsatzbetrieb eine Entschädigung verlangen kann, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und der Arbeitnehmer weniger als drei Monate nach Ende dieses Einsatzes in den Einsatzbetrieb übertritt.

2.8 Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich, von AIDAS PERSONAL verliehene TMA während der Dauer dieses Einsatzes nur über AIDAS PERSONAL zu beschäftigen. Übertritte eines TMA’s und / oder Überschreibungen eines laufenden Einsatzes für die AIDAS PERSONAL auf einen anderen Personalverleiher im selben Einsatzbetrieb sind unzulässig. Im Falle eines solchen vom Einsatzbetrieb tolerierten Vorgehens, ist die AIDAS PERSONAL berechtigt, vom Einsatzbetrieb eine Entschädigung von pauschal CHF 4’000.- pro umgeschriebenem Kandidaten zu verlangen.

3 Kündigungsfristen

3.1 Befristete, auf eine bestimmte Zeit oder auf Maximaldauer sowie unbefristet abgeschlossene Verleihverträge können unter Einhaltung folgender Fristen von beiden Parteien gekündigt werden.

Während der ersten 3 Monate: 2 Arbeitstage
Vom 4 bis und mit 6 Monat: 7 Arbeitstage
Ab dem 7 Monat: 1 Monat

3.2 AIDAS PERSONAL wie auch der Einsatzbetrieb verpflichten sich gegenüber dem TMA die Kündigungsfristen einzuhalten.
Der Einsatzbetrieb wird gebeten, AIDAS PERSONAL rechtzeitig zu benachrichtigen, wenn er die Absicht hat den Einsatz zu beenden.

3.3 Ab Einsatzbeginn überprüft der Einsatzbetrieb ob die von der AIDAS PERSONAL vermittelten TMA den Anforderungen entsprechen und die Ihnen anvertrauten Aufgaben ausführen können. Ist dies nicht der Fall, gilt der 1. Tag als Probetag, welcher nur bei Eignung vergütet und verrechnet wird.

4 Haftung

4.1 AIDAS PERSONAL lehnt jegliche Haftung für die von TMA verursachten Schäden an Waren, Installationen, Material oder Maschinen des Einsatzbetriebes oder gegenüber Drittpersonen (Sachschäden) sowie Personenschäden jeglicher Art ab.

4.2 AIDAS PERSONAL haftet nicht für die durch die TMA im Einsatzbetrieb erbrachte Leistung. Weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht.

4.3 Bei der Vermittlung von Baumaschinen- und Fahrzeugführern jeglicher Art, lehnt die AIDAS PERSONAL im Falle eines Unfalles sowohl für Körperverletzungen, als auch für Schäden am Material des Einsatzbetriebes, an dessen Personal oder an Drittpersonen, jegliche Haftung ab.

4.4 Es obliegt dem Einsatzbetrieb, die notwendigen Versicherungen zur Deckung solcher Risiken abzuschliessen.

5 Rapportwesen

5.1 Ende jeder Woche sowie bei Vertragsablauf weist der TMA der Einsatzbetrieb einen Stundenrapport vor. Dieser wird überprüft und mit einem Firmenstempel oder einer Unterschrift vom Verantwortlichen bestätigt. Mit der Unterschrift bestätigt der Einsatzbetrieb die Richtigkeit des jeweiligen Rapportes und erklärt sich bereit, dass die vermerkten Stunden verrechnet werden dürfen. Der Stundenrapport gilt als Basis für das Erstellen der wöchentlichen Rechnungen.

6 Verrechnung der Arbeitsleistung

6.1 Es werden nur die vom Einsatzbetrieb anerkannten Angaben verrechnet. Der vereinbarte Stundentarif versteht sich in jedem Fall exklusiv MwSt.

6.2 Die Rechnungen von AIDAS PERSONAL werden wöchentlich erstellt und dem Einsatzbetrieb zugesandt. Sie basieren auf dem vereinbarten Stundentarif multipliziert mit den geleisteten Arbeitsstunden zzgl. MwSt. und sind innert 10 Tagen vollständig zu bezahlen. Es ist dem TMA untersagt, Zahlungen der von AIDAS PERSONAL ausgestellten Rechnungen entgegenzunehmen und allenfalls private Schulden beim Einsatzbetrieb damit gegen zu verrechnen.

6.3 Die TMA werden von der AIDAS PERSONAL bezahlt. AIDAS PERSONAL übernimmt sämtliche administrative Kosten, Sozialversicherungen und Sozialleistungen (inkl. Ferien- und Feiertagsentschädigung) sowie allfällige Weiterbildungs- und Vollzugskosten und Kosten für den flexiblen Altersrücktritt, FAR, nach Massgabe des für diesen Einsatz geltenden allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrages gemäss Arbeitsvertrag zwischen dem TMA und der AIDAS PERSONAL. Die TMA können somit gegenüber dem Einsatzbetrieb diesbezüglich keine Ansprüche geltend machen.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Nichtbeachtung dieser Zahlungsfrist wird der ausstehende Bruttobetrag für Zins und Kosten mit 1.25% pro Monat aufgewertet. AIDAS PERSONAL ist berechtigt, im Falle von nicht Bezahlung offener Rechnungen, mit sofortiger Wirkung ihre vertraglichen Leistungen einzustellen (u.a. Abzug sämtlicher TMA.).

8 Festanstellung

8.1 Ein Honorar wird der AIDAS PERSONAL nur dann geschuldet, wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen einem durch AIDAS PERSONAL vermittelten Bewerber und dem Kunden / Auftraggeber zustande kommt. Als Berechnungsgrundlage für das Honorar gilt das vereinbarte Bruttojahressalär inkl. 13 Monatslohn. Bei Arbeitnehmern, deren Salär aus Fixum und Provision besteht, gilt das zu erwartende durchschnittliche Bruttojahressalär inkl. Spesen und anderer Vergütungen mit Lohncharakter als Berechnungsgrundlage. Das Honorar beträgt:

10 % vom jährlichen Bruttojahresgehalt bis CHF 70’000.- zzgl. MwSt.
12 % vom jährlichen Bruttojahresgehalt ab CHF 70’000.- zzgl. MwSt.
14 % vom jährlichen Bruttojahresgehalt ab CHF 100’000.- zzgl. MwSt.
Das Mindesthonorar beträgt CHF 3’000.- zzgl. MwSt

8.2 Das Honorar ist 10 Tage nach Rechnungsstellung rein netto fällig (die MwSt. wird dem Betrag angerechnet).

8.3 Tritt ein(e) durch AIDAS PERSONAL Vermittelte(r) Mitarbeiter(in) während der Probezeit aus, bitten wir um sofortige Information und eine Kopie der schriftlichen Kündigung. In diesem Fall gewährt die AIDAS PERSONAL dem Kunden eine Preisermässigung wie folgt: Im ersten Monat 50%, im zweiten Monat 40% und im dritten Monat 30 % des Honorars. Vorausgesetzt, wenn der Austritt nicht durch einen falschen Stellenbeschrieb seitens unseres Auftraggebers erfolgte.

8.4 Stellt der Kunde / Auftraggeber einen von der AIDAS PERSONAL vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten direkt, indirekt oder über einen Drittbetrieb an, fordert AIDAS PERSONAL die Gebühren gemäss 8.1 ein.

8.5 Das von AIDAS PERSONAL zusammengestellte Bewerbungsdossier bleibt Eigentum der AIDAS PERSONAL und ist vom Auftraggeber für Drittpersonen unzugänglich aufzubewahren und nach Ende der Bewerbung der AIDAS PERSONAL zurückzugeben. Referenzen und eventuelle Gutachten über den Bewerber dürfen vom Kunden / Auftraggeber nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bewerbers eingeholt werden.

9 Übernahme von Temporärmitarbeitern

9.1 Try & Hire
Der Einsatzbetrieb kann den TMA nach 3 Monaten ununterbrochener Anstellung kostenlos fest einstellen.

9.2 Hat der Einsatz eines TMA im Einsatzbetrieb weniger als 3 Monate gedauert und tritt der TMA innert weniger als 3 Monate nach Einsatzende in den Einsatzbetrieb über, kann AIDAS PERSONAL eine Entschädigung verlangen. Diese entspricht dem Betrag, den der Einsatzbetrieb der AIDAS PERSONAL bei einem dreimonatigen Einsatz für Verwaltungsaufwand und Gewinn zu bezahlen hätte. Das zum Zeitpunkt des TMA-Übertritts bereits vom Einsatzbetrieb geleistete Entgelt für Verwaltungsaufwand und Gewinn wird hierbei von der AIDAS PERSONAL angerechnet (Art. 22 AVG).

10 Suchmandat

10.1 Leistungen
Inseratschaltung durch AIDAS PERSONAL in sämtlich zur Verfügung stehenden Medienbereichen
Prüfung sämtlicher eingehenden Personaldossiers
Durchführung der Personeninterviews
Einholung von mind. 2 Referenzauskünften
Sie als Kunde / Auftraggeber bestimmen den zeitlichen Rahmen für die Personalrekrutierung

10.2 Widerruf
Das Suchmandat kann jederzeit unter angemessener Kostenfolge storniert werden. Sämtliche Auslagen und Aufwendungen unsererseits müssen jedoch in Rechnung gestellt werden.

10.3 Honorar
Das Honorar wird nach Leistungsaufwand verrechnet und ist abhängig vom ausgehandelten Jahressalär des Kandidaten. Es richtet sich nach den AGB’s (Festanstellung). Es steht dem Kunden frei, den Kandidaten über Try & Hire anzustellen.

10.4 Garantieleistungen
Die Garantieleistungen gelten gemäss AGB’s (Festanstellung).

11 Outplacement

11.1 Zielgruppe
Mittleres- Oberes Kader inkl. sämtlicher Mitarbeiter

11.2 Vorgehen

  • Gespräch mit dem Arbeitgeber
  • Gespräch mit dem Betroffenen
  • Standortbestimmung
  • Vorbereitung sämtlicher Unterlagen
  • Transfer in die neue Stelle

11.3 Kosten
In einem kostenlosen Auftragsgespräch werden erfolgsabhängige Pauschalhonorare für zeitlich befristete oder unbefristete Vollmandate vereinbart. Die Kosten für das Outplacement richten sich grundsätzlich nach dem erforderlichen Stundenaufwand. Unser Stundenansatz liegt bei Fr. 250.-, zuzügl. MwSt. und Spesen.

12 Gesetzliche Datenschutzauflagen

12.1 Der Kunde / Auftraggeber verpflichtet sich, über sämtliche Bewerberdaten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde / Auftraggeber verpflichtet sich, über sämtliche Bewerberdaten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Der Kontakt mit Drittpersonen (z.B. Einholen von Referenzen bei gegenwärtigen Arbeitgebern) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der AIDAS PERSONAL oder des Kandidaten zulässig.  Die Weitergabe sowie die Vervielfältigung der Dossiers oder Teilen daraus ist untersagt.  Nicht direkt anstellungsrelevante Personaldossiers sind umgehend an die AIDAS PERSONAL zurückzusenden. 

12.2 Kandidaten, die ihre Unterlagen AIDAS PERSONAL aushändigen, sei es persönlich, per Mail oder per Post, erklären sich damit einverstanden, dass die AIDAS PERSONAL ihre Unterlagen an potentielle Firmen und Arbeitgeber weitergegeben werden.

12.3 Der Kunde / Auftraggeber ermächtigt die AIDAS PERSONAL, die zur Verfügung gestellten Firmendaten potentiellen Bewerbern weiterzugeben. 

13 Gerichtsstand

13.1 Sitz der AIDAS PERSONAL und das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Goldach, 11.03.2020

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